BEG - Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Seit Januar 2021 wurde schrittweise die Bundesförderung für effiziente Gebäude eingeführt, die aus drei Teilprogrammen besteht, und die einige der bisherigen Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ersetzt. Die BEG EM - Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist eins von diesen drei Teilprogrammen. Gefördert werden alle Einzelmaßnahmen, die in den Bereich energetisch und nachhaltig Bauen und Sanieren gehören, solange man mit der Sanierungsmaßnahme keine Effizienzhaus-Stufe anstrebt.

Welche Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden gefördert?

Fenster & Türen

  • erstmaliger Einbau / Austausch von Fenstern und Fenstertüren
  • Erneuerung von Haustüren / Außentüren innerhalb der thermischen Gebäudehülle
  • Einbruchschutz: einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren der Widerstandsklasse RC 2 oder besser
  • Verbesserte Sicherheit: abschließbare / drehgehemmte Fenstergriffe, Pilzkopfverriegelungen, Sicherheitsverglasung
  • Ertüchtigung aller Fensterelemente: neue Verglasung, Überarbeitung des Rahmens, verbesserte Fugen- und Schlagregendichtheit
  • Wärmebrückenreduktion & Schalldämmung

Decken und Wände / Außenwände

  • Ersatz, Erneuerung und Erweiterung von Außenwänden und von Decken / Wänden gegen unbeheizte Räume
  • Erneuerung von Vordachkonstruktionen, Windfang, energetisch relevanten Türen oder wärmdämmenden Bodentreppen (z. B. zum Dachboden oder Keller) und Eingangsstufen
  • Anbringen der Wärmedämmung & Einbringen von Kerndämmung / Einblasdämmung
  • Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion, Schalldämmung und zum Sturm- und Schlagregenschutz
  • Einbau neuer Fensterbänke
  • Einbau fassadenintegrierter Lüftungsgeräte, Lüftungselemente und Luftleitungen

Dachflächen

  • notwendige Abbrucharbeiten: alte Dämmung, Dachpappe, Asbest
  • Neueindeckung des Daches
  • Erneuerung, Erweiterung, Ersatz des Dachstuhls
  • Erneuerung / Dämmung von Dachgauben
  • Austausch von Dachziegeln (inklusive Abdichtungsarbeiten und Versiegelung)
  • Wärmebrückenreduktion & Schalldämmung

Weitere förderfähige Einzelmaßnahmen

  • Sonnenschutzvorrichtungen: Einbau bzw. Erneuerung von Rollläden
  • Sommerlicher Wärmeschutz: außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung (über Lichtlenksysteme oder mit strahlungsabhängiger Steuerung)
  • Maßnahmen an der Anlagentechnik
  • Maßnahmen an Heizungsanlagen und zur Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung für energetische Sanierungen

Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden?

  1. Die Bauanzeige / der Bauantrag muss mindestens 5 Jahre alt sein! Wenn das Gebäude jünger ist, werden die Maßnahmen nicht gefördert.
  2. Sie müssen den Antrag einreichen, bevor Sie damit beginnen, die Maßnahmen umzusetzen.
  3. Das Vorhaben muss von einem Energieexperten begleitet werden. Die Kosten für diese Baubegleitung sind ebenfalls förderfähig.
  4. Es gibt ein Mindestinvestitionsvolumen und ein maximales Investitionsvolumen. Die förderfähigen Ausgaben müssen zwischen 2000 € und 60.000 € liegen.

Wie wird gefördert?

Sie haben die Wahl zwischen der Förderung in Form eines Zuschusses oder in Form eines Kredits. Den Antrag für einen Kredit müssen Sie bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) einreichen. Den Zuschuss hingegen müssen Sie beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragen.

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