CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung

Das Kürzel CE ist die französische Abkürzung für Communauté Européenne und heißt übersetzt "Europäische Gemeinschaft". Das CE-Kennzeichen wird nicht vergeben oder verliehen, ist kein Prüfzeichen und auch kein Qualitätszeichen, sondern wird eigenverantwortlich vom Hersteller am Produkt angebracht.
Die CE-Kennzeichnung von Fenstern und Außentüren ist laut EU-Bauproduktenrichtlinie (BPR) 89/106/EWG vom 01.02.2010 2010 Pflicht. Sie gilt für normgemäße Produkte, bezieht sich aber nicht auf deren Einbau bzw. die Montage. Durch die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller den Überwachungsbehörden, dass er die Mindestanforderungen laut geltenden harmonisierten EU- Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften für ein Handelsprodukt einhält. Im europäischen Sinne ist das Produkt somit gebrauchstauglich und für den freien, europäischen Warenverkehr geeignet.

Die am 1. Juli 2013 eingeführte europäische Bauprodukteverordnung (BauPVO) Nr. 305/2011 ersetzt die EU-Bauproduktenrichtlinie (BPR) 89/106/EWG von 2010 und ist um das neue Dokument der Leistungserklärung ergänzt worden. BauPVO regelt die Bedingungen für das "Inverkehrbringen" und die Bereitstellung von harmonisierten Bauprodukten auf dem Markt und legt Anforderungen an die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung fest.

CE-Kennzeichen

Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung zusammen ermöglichen den Herstellern den Vertrieb ihrer Produkte im gesamten europäischen Wirtschaftsraum. Von den EU-Mitgliedstaaten darf die Bereitstellung CE-gekennzeichneter Bauprodukte weder untersagt noch behindert werden. Lediglich die Verwendung, die nicht den nationalen Anwendungsregeln im Baubereich entspricht, darf verboten werden. Für die Anbringung der CE-Kennzeichnung ist der Hersteller, Händler, Importeur oder Bevollmächtigte verantwortlich.
Wurde ein Bauprodukt von einer harmonisierten Norm erfasst oder für das Produkt eine Europäische Technische Bewertung ausgestellt, dann muss eine Leistungserklärung dem Bauprodukt beigefügt werden. Das Ziel ist es, dem Käufer die Leistungseigeneigenschaften eines Bauprodukts transparent, einheitlich und unmittelbar zu übermitteln.

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