Förderung Haustür

Türen sind oft die größte Schwachstelle in der Gebäudedämmung, besonders wenn Bauteile alt sind, nicht richtig schließen oder brüchige Dichtungen haben. Der Austausch oder Neubau einer modernen Haustür erhöht die Energieeffizienz und verbessert den Einbruchschutz Ihres Hauses und ist somit förderfähig.

Die Kosten werden aufgrund der hohen Anschaffungskosten für einbruchs- und/oder barrierefreie Häuser, Wohnungen und gut dämmende Nebentüren bezuschusst. Die BAFA bietet Ihnen verschiedenen Förderprogramme an, aus der Sie Ihren passenden Förderzuschuss beantragen können. Sollten Sie die Erneuerung der Haustür als einzelne Sanierungsmaßnahme durchführen, haben Sie bei der Förderung zwei Möglichkeiten:

BAFA-Zuschuss für energiesparende Haustür

Zuschüsse für neue Haustüren können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen die Renovierungskosten mindestens 2000 € betragen. Die Höhe des Zuschusses beträgt 20 % der förderfähigen Ausgaben. Zusätzlich gibt es 5 % Bonus, wenn eine neue Haustür als Maßnahme in dem Sanierungsplan aufgenommen wird. Die Teilnahme eines Energieberaters ist für die Förderung verpflichtend.

KfW-Zuschuss für einbruchhemmende Haustür

Wer in erster Linie auf den Einbruchschutz einer neuen Haustür setzt, kann im Rahmen des Investitionszuschusses 455-E bei der KfW den Antrag stellen. Die Kosten müssten mindestens 500 € betragen. Die Zuschüsse selbst sind gestaffelt: 20 % bei Kosten zwischen 500 und 1.000 € und 10 % bei Kosten zwischen 1.000 und 15.000 €.

Welche Förderungen sind bei einer Haustür möglich?

FörderorganisationWelche MaßnahmenFörderung
BAFA FörderungEinzelmaßnahmen Sanierung20 % der förderfähigen Ausgaben (zwischen min. 2.000 € und max. 60.000 € - also bis zu 12.000 €) + 5 % Bonus mit Individuellem Sanierungsfahrplan (bis zu 3.000 € zusätzlich)
KfW-Kredit 262Einzelmaßnahmen SanierungZinsgünstiger Kredit von bis zu 60.000 € für Türen + Tilgungszuschuss von 20 % der Kreditsumme (max. 12.000 € pro Wohneinheit)
KfW-Kredit 261Kauf, Neubau o. Sanierung zum EffizienzhausZinsgünstiger Kredit von bis zu 60.000 € für Türen + Tilgungszuschuss von 20 % der Kreditsumme (max. 12.000 € pro Wohneinheit)
KfW-ZuschussKauf, Neubau o. Sanierung zum EffizienzhausZuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Kosten von 150.000 € (max. 75.000 € pro Wohneinheit)

Bedingung für die Förderung bei Erneuerung der Haustür

Um eine Förderung für die Erneuerung der Haustür zu erhalten, müssen die Mindestanforderungen von KfW oder BAFA erfüllt sein. Der Wärmedurchgangskoeffizient darf den Ud Gesamt-Wert von 1,3 W/m²K nicht überschreiten. Für die Voraussetzung einer einbruchhemmenden Haustür ist die Widerstandsklasse RC2 erforderlich. Außerdem sollte der U-Wert der Außenwand besser sein als der von der Haustür. Der Zuschuss muss vor der Sanierung beantragt werden und ein Energieberater muss zurate gezogen werden. Der Energieberater sollte auf der Liste für Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes gelistet sein.

Förderung auch für die Überarbeitung der alten Haustür

Dieser Zuschuss kann auch für die sogenannte Einzelteile der Haustür beantragt werden. Dazu gehören neue Verglasung, Überholung des Flügelrahmens, Dichtungswechsel, Dichtungsisolierungen und verbesserter Einbruchschutz.

Alternative zur Förderung

Sollte der Antrag auf Förderung nicht gewünscht oder nicht beantragt worden sein, können Sie einen nachträglichen Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen beantagen. Die Anforderungen sind die gleichen wie die bei o.g. Förderungen. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt und stattdessen die Mindestanforderungen des GEG umsetzt, kann die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen.

Wie beantrage ich die Förderung?

  1. Einholung von Angeboten sowie die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten. Beachten Sie, dass die Aufträge noch nicht vergeben werden dürfen, denn eine Auftragsvergabe gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und verhindert die Förderung.
  2. Sie können Ihren Antrag online bei der BAFA unter www.bafa.de/beg beantragen, den Sie im Bereich „Informationen für Antragstellende“ finden. In diesem Formular werden alle relevanten Informationen abgefragt und zum Schluss elektronisch an die BAFA übermittelt.
  3. Nach Antragsstellung kann mit der Auftragsvergabe und der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Die BAFA riet Ihnen bis zu der Auftragsvergabe bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides zu warten. Beachten Sie: Sollten Sie vor Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko.
  4. Prüfung des Verwendungsnachweises und Auszahlung.

Kosten für eine neue Haustür

Preise für Türen könnten unterschiedlicher nicht sein, je nach Ausstattung und Einsatzort variieren die Haustüren im Preis. Sie sind abhängig von mehreren Faktoren wie dem Einbauort, dem Material sowie individuellen Sonderanfertigungen. Die Preise für Haustüren bewegen sich zwischen 1000 € und 6000 €. Jedoch ist die Grenze nach oben offen. Um anstehende Kosten kalkulieren zu können, sollten Sie die Energiestandards und Sicherheitsstandards bei der Förderung beachten.

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